Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Auftragsbedingungen für die Vermittlung von Fahrzeugen und Servicedienstleistungen zwischen der Cici Classics GmbH (Vermieter) und dem Kunden (Mieter).

Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das Recht, das Oldtimerfahrzeug für die vereinbarte Dauer im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. Der Vermieter erhält dadurch insbesondere den Anspruch auf Zahlung des Mietpreises und sonstige vertraglich vereinbarte Entgelte.

A: Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel

  1. Bekannte Schäden zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe werden im Übergabeprotokoll dokumentiert. Der Mieter wird das Fahrzeug vor Fahrtantritt sorgfältig auf weitere Schäden untersuchen und diese unverzüglich der Cici Classics GmbH melden.
  2. Es gilt als vereinbart, dass die übermäßigen Verschmutzungen des Fahrzeugs vollständig vom Mieter zu beheben sind, ansonsten wird die Reinigung in Form einer Servicepauschale von 70,00 EUR inkl. MwSt. dem Mieter in Rechnung gestellt.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug pfleglich und fachgerecht zu behandeln, alle rechtlichen und technischen Regeln bezüglich seiner Nutzung einzuhalten (z.B. das Fahrzeug nicht mit zu niedrigem Motoröl- oder Kühlwasserstand zu fahren) und regelmäßig zu überprüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Fahrzeuge der Cici Classics GmbH sind in der Regel Nichtraucherfahrzeuge.
  4. Das Fahrzeug wird dem Mieter mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug am Ende des Mietverhältnisses vollgetankt zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, stellt die Cici Classics GmbH dem Mieter die Betankung und den Kraftstoff für das Fahrzeug nach dem zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Tarif in Rechnung.

B: Reservierungen, Buchungen

  1. Buchungs-/Reservierungswünsche sind mit schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht innerhalb einer Stunde nach dem vereinbarten Zeitpunkt, ist die Buchung nicht mehr verbindlich.
  2. Reservierungen, die über Fernkommunikationsmittel (z.B. über Webseite, E-Mail, Telefon usw.) oder außerhalb der Räumlichkeiten vorgenommen wurden, haben kein Widerrufsrecht.
  3. Bis zu einer Stunde vor der in der aktuellen Buchung ausgewiesenen Abholzeit kann eine Umbuchungsgebühr auf Basis der aktuellen Mietdaten zuzüglich einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglich gewählten Tarif und dem geänderten Tarif erhoben werden. Kunden können ihre Buchung vor der in der aktuellen Buchung angegebenen Abholzeit stornieren. Im Falle einer Stornierung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Anzahlung bzw. Zahlung
  4. Wird das reservierte Fahrzeug nicht oder nach der in der Buchungsbestätigung vereinbarten Mietzeit abgeholt, kann der Vermieter die gesamte gezahlte Miete einbehalten.

C: Vorzulegende Dokumente bei Fahrzeugabholung, berechtigte Fahrer, zulässige Nutzungen, Fahrten ins Ausland

  1. Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs einen Personalausweis oder Reisepass, eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis vorlegen. Die gültige Fahrerlaubnis ist durch die Vorlage des originalen Führerscheins nachzuweisen. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorzeigen, wird Cici Classics GmbH vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Darüber hinaus gelten für bestimmte Fahrzeuge Alters- und Führerscheinbeschränkungen, welche auf der Webseite von Cici Classics GmbH eingesehen sowie telefonisch erfragt werden können.
  2. Führerscheine aus Nicht-EU/EWR-Staaten werden akzeptiert, sofern der Kunde ein Visum im Reisepass hat und sich zum Zeitpunkt der Anmietung nicht länger als 6 Monate in einem EU/EWR-Staat aufgehalten hat. Bei einem Aufenthalt in einem EU/EWR-Staat von mehr als 6 Monaten muss ein Führerschein aus einem EU/EWR-Staat vorgelegt werden. Nicht-lateinische Führerscheine (arabisch, japanisch, kyrillisch usw.) müssen von einem internationalen Führerschein begleitet werden.
  3. Bei Verdacht von Cici Classics GmbH an der Identität des Mieters, der Gültigkeit dessen Fahrerlaubnis oder dessen Bonität ist Cici Classics GmbH berechtigt, eine Fahrzeugübergabe so lange zu verweigern, bis die bestehenden Zweifel an Identität, Fahrerlaubnis und Bonität zufriedenstellend vom Mieter gegenüber Cici Classics GmbH geklärt sind.
  4. Fahrzeuge dürfen nur von den im Mietvertrag genannten Personen übernommen und gefahren werden. Eine schriftliche Benachrichtigung ist erforderlich, wenn das Fahrzeug von einer anderen als der oben genannten Person gefahren wird. Der Original-Führerschein eines jeden zusätzlichen Fahrers muss bei der Abholung vorgelegt werden.
  5. Der Mieter hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang genutzt wird. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr und nicht für Fahrschulübungen verwendet werden. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden:
    • zu motorsportlichen Zwecken (Bsp. Fahrveranstaltungen, zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
    • für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,
    • auf Rennstrecken,
    • zur gewerblichen Personenbeförderung,
    • zur Untervermietung
    • zur Begehung bzw. Teilnahme von Straftaten.

D: Mietpreis

  1. Der Mietpreis beinhaltet den Grundmietpreis, die gesetzliche Steuer und die Versicherung des Fahrzeugs. Sonderleistungen sind im Grundmietpreis nicht enthalten. Zu den Sonderleistungen zählen unter anderem Einweggebühren, Tank- und Kraftstoffgebühren, Mautgebühren, Fahrzeugbeschmückung, Zustell- und Abholgebühren. Sonderpreise und Preisnachlässe gelten nur nach besonderer Vereinbarung.
  2. Aktuelle Mietpreise sind auf der Webseite von Cici Classics GmbH ersichtlich oder können telefonisch erfragt werden.
  3. Für Anlieferung und Abholung werden die vereinbarten Anlieferungs- bzw. Abholkosten sowie Betankungs- und Kraftstoffkosten gemäß dem zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Tarife berechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass das Fahrzeug von Cici Classics GmbH zugestellt wird. Dafür werden zusätzliche Kosten anfallen.
  4. Der genaue Rückgabeort des Fahrzeugs am Ende der Laufzeit ist im Mietvertrag festgelegt. Als Einwegmiete wird im Folgenden ein Mietvertrag bezeichnet, bei dem die Rückgabe an einer anderen als der Übergabestation des Fahrzeugs an den Mieter vereinbart wird. Wenn das Fahrzeug an einem anderen als dem im Mietvertrag angegebenen Rückgabeort zurückgegeben wird, zahlt der Mieter den alternativen Ort auf der Grundlage der aktuellen Mietinformationen.
  5. Bei einer Verlängerung oder Minderung der Mietzeit oder einem Wechsel der Rückgabestation innerhalb der Laufzeit des Mietvertrages ist die Cici Classics GmbH berechtigt, eine Vertragsanpassungsgebühr für die damit verbundenen Bearbeitungskosten zu verlangen.

E: Fälligkeit, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistungen (Kaution), Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug, Personen-Unfall-Schutz

  1. Während der vereinbarten Mietzeit ist der Mietpreis inklusive Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe (zuzüglich sonstiger vereinbarter Abgaben wie Verzichtserklärungen, Fracht etc.) vollständig zu zahlen, bei verspäteter Übergabe oder vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt keine Rückerstattung. Der Mietpreis ist zu Beginn der Mietzeit fällig.
  1. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ihm die elektronischen Rechnungen zugehen können oder von ihm, falls dies vereinbart wird, in elektronischer Form abgeholt werden. Störungen an den Empfangseinrichtungen oder sonstige Umstände, die den Zugang verhindern, hat der Mieter zu vertreten. Eine Rechnung ist zugegangen, sobald sie im Herrschaftsbereich des Mieters eingegangen ist. Sofern Cici Classics GmbH nur einen Hinweis versendet und der Mieter die Rechnung selbst abrufen kann oder Cici Classics GmbH die Rechnung zum Abruf bereitstellt, ist die Rechnung zugegangen, wenn sie vom Mieter abgerufen worden ist. Der Mieter ist verpflichtet, in angemessenen Zeiträumen Abrufe der bereitgestellten Rechnungen vorzunehmen.
  2. Sofern eine Rechnung nicht zugeht oder nicht empfangen werden kann, wird der Mieter den Vermieter hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Cici Classics GmbH übersendet in diesem Fall eine Kopie der Rechnung erneut. Sofern die Störung in der Möglichkeit der Übersendung nicht zeitnah beseitigt wird, ist Cici Classics GmbH berechtigt, bis zur Behebung der Störung Rechnungen in Papierform zu versenden. Die Kosten für die Übersendung von Papierrechnungen trägt der Mieter.
  3. Der Mieter ist verpflichtet bei Beginn der Mietzeit als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution zu leisten. Die Höhe der Kaution ist von der Fahrzeugart und Versicherung des gemieteten Fahrzeugs abhängig, dies kann auf der Webseite unter www.cici-classics.de entnommen werden. Die Fahrzeuge können jederzeit online unter www.cici-classics.de eingesehen oder telefonisch erfragt werden.
    Cici Classics GmbH ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von ihrem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. Cici Classics GmbH kann den Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch längere Zeit nach Beginn des Mietverhältnisses geltend machen.
  1. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte und die Sicherheitsleistung (Kaution) dem vereinbarten Zahlungsmittel (wie z.B. der Kreditkarte, EC-Karte) des Mieters belastet.
  2. Cici Classics GmbH kann statt der Belastung der Kreditkarte des Kunden einen Betrag in Höhe der Kaution im Rahmen einer sogenannten Händleranfrage zu ihren Gunsten aus dem Kreditrahmen, der dem Kunden von seinem Kreditkarteninstitut für seine Kreditkarte eingeräumt worden ist, sperren lassen.
  3. Gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete in Verzug, ist Cici Classics GmbH berechtigt, den Mietvertrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu kündigen. Überschreitet die vereinbarte Mietdauer einen Zeitraum von 27 Tagen und gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete für den betreffenden Zeitabschnitt vollständig oder in einem nicht unerheblichen Umfang in Verzug, so ist Cici Classics GmbH auch ohne vorherige Mahnung berechtigt, den Mietvertrag wegen Zahlungsverzuges fristlos zu kündigen.

F: Versicherung

  1. Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme von 100 Mio. EUR bei Sachschäden. Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf 15 Mio. EUR. Die Selbstbeteiligung in der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung beträgt jeweils 1.000, – EUR.
  2. Der Mieter bzw. Fahrer ist bei Haftpflichtschäden nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung von Cici Classics GmbH Ansprüche von Dritten ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen.
  3. Der Mieter bzw. Fahrer ist verpflichtet, im Schadensfall möglichst große Schäden zu vermeiden und gering zu halten. Er hat den Weisungen der Cici Classics GmbH im Rahmen des Zumutbaren Folge zu leisten und die Schadensfeststellung und -beseitigung zu unterstützen.
  4. Die Cici Classics GmbH ist berechtigt, Schadensersatzansprüche zugunsten des Mieters oder Fahrers zu erfüllen oder abzuwehren und alle angemessenen Zusicherungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.

Wenn ein Anspruch gegen einen Mieter oder Fahrer außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht wird, ist der Mieter oder Fahrer verpflichtet, dies zu melden, sobald er davon Kenntnis erlangt hat.

Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen wird Cici Classics GmbH die Führung des Rechtsstreits überlassen. Cici Classics GmbH ist berechtigt im Namen des Mieters bzw. Fahrers einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dem durch Mieter bzw. Fahrer Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen.

G: Unfälle, Diebstahl, Anzeigepflicht, Obliegenheiten

  1. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Mieter oder der Fahrer unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen; insbesondere den Schaden bei telefonischer Unerreichbarkeit der Polizei an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden. Dies gilt auch dann, wenn das Mietfahrzeug gering beschädigt wurde, und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
  2. Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, Cici Classics GmbH unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Fahrzeugs geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Dies gilt auch für den Fall der Entwendung des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen. Der Mieter soll zu diesem Zweck den bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen, insbesondere Unfallort, -zeit, -schilderung, vollständiger Name und Anschrift des Fahrers zum Unfallereignis.
  3. Der Mieter oder Fahrer haben alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass sie die Fragen von Cici Classics GmbH zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen, bevor die erforderlichen und insbesondere für Cici Classics GmbH zur Beurteilung des Schadensgeschehens bedeutsamen Feststellungen getroffen werden konnten bzw. ohne es Cici Classics GmbH zu ermöglichen, diese zu treffen.

H: Haftung von Cici Classics GmbH

  1. Cici Classics GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von Cici Classics  GmbH eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Cici Classics GmbH nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Cici Classics GmbH übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden; dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Cici Classics GmbH, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

I: Haftung des Mieters

  1. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haften der Mieter und/oder der Fahrer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haften der Mieter und/oder Fahrer dann nicht, wenn sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.
  2. Dem Mieter steht es frei, die Haftung aus Unfällen (vertragliche Haftungsfreistellung) oder für einzelne sonstige Beschädigungen für Schäden von Cici Classics GmbH, für Fahrzeugverlust und Brand durch Zahlung eines besonderen und/oder weiteren Entgeltes auszuschließen. Eine solche vertragliche Haftungsfreistellung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. In diesem Fall haften der Mieter sowie die in den Schutzbereich der vertraglichen Haftungsbefreiung einbezogenen Fahrer je einzelnem Schadenereignis bis zu einem Betrag in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts; ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung oder ein gebuchtes Schutzpaket besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist Cici Classics GmbH berechtigt, ihre Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung, auch aus einem gebuchten Schutzpaket in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsbefreiung oder aus einem gebuchten Schutzpaket besteht des Weiteren nicht, wenn eine vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllende Obliegenheit, insbesondere nach lit. G dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vorsätzlich verletzt wurde. Für den Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllenden Obliegenheit ist Cici Classics GmbH berechtigt, ihre Leistung zur Haftungsfreistellung, auch aus einem gebuchten Schutzpaket in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Mieter bzw. der Fahrer. Abweichend von den Bestimmungen der beiden vorangegangenen Sätze ist Cici Classics GmbH zur Haftungsfreistellung, auch aus einem gebuchten Schutzpaket verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Haftungsfreistellungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Haftungsfreistellungspflicht von Cici Classics GmbH ursächlich ist; dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.
    Die vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für den Mietvertragszeitraum.
    Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall, die der Mieter zu tragen hat, richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen, ausliegenden Preise.
  3. Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt Cici Classics GmbH von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von Cici Classics GmbH erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der Cici Classics GmbH für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an Cici Classics GmbH richten, ist für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale gemäß der aktuellen Mietinformationen fällig und wird der Kreditkarte des Mieters belastet (soweit vorhanden) oder dem Mieter in Rechnung gestellt, es sei denn der Mieter weist nach, dass Cici Classics GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; Cici Classics GmbH ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
  4. Bei Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugteils wird für die Ersatzbeschaffung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100, – EUR fällig, es sei denn, der Mieter weist nach, dass Cici Classics GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.
  5. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden z.B. durch rutschende Ladung, Falschbetankung, Schäden durch Verschalten, Verwindungsschäden, Bedienungsfehler, Überbeanspruchung des Fahrzeuges sowie Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen zu sorgen. Der Mieter stellt Cici Classics GmbH von sämtlichen Mautgebühren, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen, frei.
  6. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) gelten ergänzend zu den Regelungen in diesen AGB.
  7. Mehrere Mieter haften für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.

J: Rückgabe des Fahrzeugs

  1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der Mietzeit Cici Classics GmbH in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben.
    Gibt der Mieter sein Fahrzeug vor Ende der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit zurück, ohne den Vermieter von der vorzeitigen Rückgabe zuvor in Kenntnis zu setzen, prüft der die Möglichkeit der Erstattung nicht genutzter Miettage. In diesem Fall kann der Vermieter für den bei ihm entstandenen Aufwand die Gebühr für die vorzeitige Rückgabe gemäß der aktuellen Mietinformationen erheben, es sei denn, der Mieter weist nach, dass er den Eintritt der die Gebühr begründenden Umstand nicht zu vertreten hat oder Cici Classics Gmbh kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.
  3. Bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeugs, die eine Sonderreinigung des Fahrzeugs erfordert, oder wenn das Fahrzeug mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird, leistet der Mieter Cici Classics GmbH Schadensersatz. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet.
  4. Sondertarife gelten nur für den angebotenen Zeitraum und setzen voraus, dass die Anmietung für den vollständigen bei Anmietung vereinbarten Mietzeitraum erfolgt. Bei Überschreitung oder Unterschreitung des vereinbarten Mietzeitraums gilt für den gesamten Mietzeitraum nicht der Sondertarif, sondern der Normaltarif.
  5. Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.
  6. Gibt der Mieter das Fahrzeug oder den Fahrzeugschlüssel – auch unverschuldet – zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an Cici Classics GmbH zurück, ist Cici Classics GmbH berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Darüber hinaus ist der Mieter zur Zahlung einer Aufwandspauschale, als Ausgleich für den damit verbundenen Bearbeitungsaufwand gemäß der aktuellen Mietinformationen verpflichtet, es sei denn der Mieter weist nach, dass Cici Classics GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
  7. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug im Falle der Erreichung des im Mietvertrag angegebenen zulässigen Kilometerstandes bereits vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Für den Fall, dass der Mieter den im Mietvertrag angegebenen zulässigen Kilometerstand um mehr als einen Kilometer überschreitet, ist der Mieter zur Zahlung einer Mehrkilometerpauschale verpflichtet; Cici Classics GmbH kann neben der Zahlung der Mehrkilometerpauschale auch weitergehenden Schadensersatz verlangen. In einem solchen Fall wird der Anspruch auf Mehrkilometerpauschale mit einem Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz aus derselben Pflichtverletzung verrechnet.
  8. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Für jede schuldhafte Zuwiderhandlung ist der Mieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 200 EUR inkl. MwSt. verpflichtet. Cici Classics GmbH kann neben der Zahlung der Vertragsstrafe auch weitergehenden Schadensersatz verlangen. In einem solchen Fall wird der Anspruch auf Vertragsstrafe mit einem Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz aus derselben Pflichtverletzung verrechnet.
  9. Der Mieter ist verpflichtet auch während der Mietzeit das Fahrzeug auf Weisung an Cici Classics GmbH zurückzugeben, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht. Triftige Gründe sind insbesondere die Durchführung von Inspektions-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten, Herstellerrückruf, Erreichen eines bestimmten Kilometerstandes oder einer bestimmten Haltedauer. In diesem Fall erhält der Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs für die restliche Mietdauer ein Ersatzfahrzeug entsprechend seiner gebuchten Fahrzeugkategorie oder eine entsprechende im Mietvertrag geregelte Erstattung.
    Gibt der Mieter das Fahrzeug entgegen vorstehender Weisung nicht oder nicht rechtzeitig an Cici Classics GmbH zurück, ist Cici Classics GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis nach vorheriger fruchtloser Abmahnung fristlos zu kündigen und von dem Mieter Schadensersatz zu verlangen.
  10. Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug gemäß Mietvertrag mit einem vollen Kraftstofftank inklusive der Tankbelege zurückgegeben werden.

K: Gutscheinbedingungen

  1. Der Gutschein ist ab dem Erhalt per E-Mail insgesamt 24 Monate gültig.
  2. Der Gutschein kann ausschließlich bei Cici Classics GmbH eingelöst werden.
  3. Weitere Dienstleistungen und Extras sind gegen Aufpreis erhältlich.
  4. Voraussetzung für die Einlösung ist die Verfügbarkeit des Fahrzeuges.
  5. Der Gutschein kann nach entsprechender Differenzzahlung durch den Mieter für ein anderes Fahrzeug eingelöst werden, sofern die Verfügbarkeit gewährleistet ist. Eine Differenzgutschrift durch Cici Classics GmbH gibt es nicht.
  6. Barauszahlung sowie die Rückgabe des Gutscheins sind ausgeschlossen.
  7. Änderungen der Bedingungen durch den Mieter sind nicht möglich.
  8. Entsteht bei der Einlösung des Gutscheins ein eventueller Restbetrag (Mietpreis ist geringer als Gutscheinwert), wird dieser dem Mieter nicht gutgeschrieben und verfällt.
  9. Steht das Fahrzeug, welches im Gutschein genannt ist, nicht mehr zur Verfügung, kann der Vermieter ein anderes Fahrzeug aus der Flotte zur Verfügung stellen.
  10. Es gelten die vorher genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen und Mietbedingungen im Mietvertrag.

L: Kündigung

  1. Die Parteien sind berechtigt, die Mietverträge nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen. Die Cici Classics GmbH kann die Mietverträge aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.
    Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
    • erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters,
    • nicht eingelöste Bankeinzüge / Schecks,
    • gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
    • mangelnde Pflege des Fahrzeuges,
    • unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch,
    • Missachtung der Vorschriften über den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Güterkraftverkehr,
    • die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages; z.B. wegen zu hoher Schadensquote
  1. Bestehen zwischen der Cici Classics GmbH und dem Mieter mehrere Mietverträge, so ist die Cici Classics GmbH berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, und zwar auch dann fristlos, wenn Sie den anderen Mietvertrag unter Umständen nicht aufrechterhalten können anderen Mietverhältnissen wegen grober Unehrlichkeit des Mieters unzumutbar ist.
    Dies ist insbesondere der Fall, falls der Mieter:
      • ein Mietfahrzeug vorsätzlich beschädigt
      • Cici Classics GmbH einen am Mietfahrzeug entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt oder einen solchen zu verbergen versucht
      • Cici Classics GmbH vorsätzlich einen Schaden zufügt
      • mit Mietzahlungen in Gesamthöhe von wenigstens einer Wochenmiete mehr als fünf Bankarbeitstage im Verzug ist
      • ein Mietfahrzeug bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzt
    1. Kündigt Cici Classics GmbH einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, die Fahrzeuge samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an Cici Classics GmbH herauszugeben.
    2. M: Einzugsermächtigung des Mieters, Aufrechnungsverbot

      1. Der Mieter ermächtigt die Cici Classics GmbH und ihre Inkassobeauftragten unwiderruflich, alle Mietkosten und alle sonstigen Forderungen im Zusammenhang mit dem Mietvertrag von der bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten Zahlungsweise bzw. der im Mietvertrag angegebenen Zahlungsweise oder Nachzahlungsart abzuziehen hergestellt oder anderweitig angegeben.
      2. Eine Aufrechnung von Forderungen durch die Cici Classics GmbH ist nur möglich, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer eine unbestrittene oder rechtskräftige Forderung nachweist.

      N: Widerspruchsrecht Direktwerbung

      1. Der Mieter/Fahrer kann einer Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich oder telefonisch an die Cici Classics GmbH zu richten.

      O: Schriftform, Streitbeilegung, Gerichtsstand, Vertragssprache, Salvatorische Klausel

      1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
      2. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Fürstenfeldbruck.
      3. Die Vertragssprache ist deutsch. Es handelt sich hierbei nur um unverbindliche Übersetzungen und unverbindliche Leistungen der Cici Classics GmbH, sofern die Cici Classics GmbH dem Kunden diese AGB oder sonstige Vertragsbedingungen im Rahmen des Vertragsschlusses in einer anderen Sprache zur Verfügung stellt. Bei Abweichungen, Unklarheiten und Widersprüchen zwischen der deutschen Fassung und anderen Fassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vertragsbestimmungen ist stets die deutsche Fassung maßgebend
      4. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. § 139 BGB findet keine Anwendung.

      P: Verschiedenes

      1. Für bestimmte Dienstleistungen fordert die Cici Classics GmbH den Mieter periodisch auf, einen aktuellen Führerschein nachzuweisen. Benötigt der Mieter Dienstleistungen wie z. B. die digitale Anmietung, ist er verpflichtet, seinen Führerschein vor Mietbeginn gemäß dem vom Vermieter vorgegebenen Verfahren der Cici Classics GmbH vorzulegen.
      2. Der Mieter ist verpflichtet, die Cici Classics GmbH unverzüglich per E-Mail oder telefonisch über alle Umstände des Führerscheinentzugs sowie Beschränkungen des Führerscheins oder behördliches Fahrverbot zu unterrichten. Dem Mieter ist die Anmietung eines Fahrzeugs untersagt, wenn ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird oder andere führerscheinbeschränkende Auflagen vorliegen, im Falle eines der oben genannten Ereignisse wird die Berechtigung zum Führen des Mietfahrzeugs mit sofortiger Wirkung beendet oder ausgesetzt.
      3. Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug ordnungsgemäß abzustellen. Während der Anmietung können die Fahrzeuge auf einem abschließbaren privaten Grundstück oder in einer nicht öffentlich zugänglichen Garage abgestellt werden.

      Wir bedanken uns herzlich für die gute Zusammenarbeit.

      Mit freundlichen Grüßen

      Cici Classics GmbH
      Bahnhofstraße 111
      82223 Eichen